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Generalvereinbarung zur Prävention von Kindeswohlgefährdung

In einer gemeinsamen Initiative des StadtSportVerbandes und des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef und in Abstimmung mit den Sportvereinen, die Angebote für Kinder und Jugendliche bereithalten, ist die „Generalvereinbarung zur Prävention von Kindeswohlgefährdung in Hennef“ erarbeitet, verabschiedet und am 23. März 2017 in der Meys Fabrik unterzeichnet worden. Der städtische Beigeordnete Martin Herkt und der Präsident des StadtSportVerbandes Günter Kretschmann sowie der Vizepräsident Wilfried Bolle unterzeichneten als Erste, anschließend zahlreiche anwesenden Vertreter der Sportvereine.

Günter Kretschmann (l.) und Martin Herkt und unterzeichnen die Generalvereinbarung. Im Hintergrund alle Vertreter der an diesem Abend anwesenden Sportvereine

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein gesetzlicher Auftrag und eine moralische Pflicht“, so Bürgermeister Klaus Pipke. „Es ist daher sehr gut, dass wir mit den Sportvereinen in einem engen Austausch sind und uns dieses Thema gemeinsam auf die Fahne schreiben.“

Hintergrund

2016 waren 4.604 Kinder und Jugendliche in 23 verschiedenen Hennefer Sportvereinen gemeldet, insgesamt gibt es 41 Sportvereine in Hennef. Eine in Paragraf 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) festgelegte gesetzliche Verpflichtung sieht vor, dass freie Träger, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, mit dem örtlichen Jugendamt eine Vereinbarung zum Kinderschutz schließen müssen. „Der Grund ist leicht zu verstehen“, so der für die Themen Sport und Jugend zuständige Beigeordnete Martin Herkt, „Sportvereine stellen einen bedeutsamen Sozialisationsrahmen für Heranwachsende dar. Trainer, Betreuer und Übungsleiter müssen zu den Nachwuchssportlern ein gutes und solides Vertrauensverhältnis aufbauen. Nähe und Bindungen können jedoch auch Risiken für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bergen.“ 

Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse können missbraucht werden und auch sexualisierte Übergriffe und Gewalthandlungen sind dann dabei theoretisch nicht auszuschließen. Die Zahlen belegen dies: Die Studie der Deutschen Sporthochschule Köln „Safe Sport“, die im November 2016 veröffentlich wurde, hat gezeigt, dass etwa ein Drittel aller in Internaten oder Olympiastützpunkten befragten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler bis 18 Jahre schon einmal eine Form von verbaler oder körperlicher, sexualisierter Gewalt im Sport erfahren hat. Einer von neun befragten Sportlern hat schwere und länger andauernde sexualisierte Gewalt im Sport erfahren. In Vereinen mit einer klar kommunizierten „Kultur des Hinsehens“ und bereits eingeführten, ersten Schutzmaßnahmen, wie der Einsicht von Führungszeugnissen, ist das Risiko für alle Formen sexualisierter Gewalt um mehr als die Hälfte geringer.

Und genau das ist das Ziel der Hennefer Generalvereinbarung: Den Sportvereinen Hilfen anzubieten, um einen guten Qualitätsstandard im Kinderschutz zu erreichen. „Wir werden sie dabei in jeder Hinsicht unterstützen“, so Martin Herkt abschließend.